Kosten der Wohnraumanpassung

Die meisten Wohnungen sind nicht an die besonderen Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen angepasst. Mangelnde Sicherheitsmaßnahmen in der Wohnung sind oft ein Hauptgrund dafür, dass Pflegebedürftige in ein Pflegeheim umziehen müssen.

Die folgenden Informationen geben einen Überblick über mögliche Anpassungen des Wohnumfelds, die für Pflegebedürftige sinnvoll sein könnten. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Leistungsvoraussetzungen

Eine finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Wohnraums kann durch die Pflegekasse bewilligt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Anpassung ermöglicht die häusliche Pflege überhaupt erst.
  • Sie erleichtert die Pflege erheblich und verhindert eine Überforderung der Pflegekraft oder der pflegebedürftigen Person.
  • Sie trägt dazu bei, dass die pflegebedürftige Person möglichst selbstständig leben kann und dadurch weniger abhängig von der Pflegekraft ist.

Leistungsinhalt

Die Pflegekassen können für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme bewilligen.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Bauliche Veränderungen: Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind. Auch Kosten für die Erstellung eines Gutachtens, Bauanträge oder Bauüberwachung werden bis zum Höchstbetrag berücksichtigt. Mietrechtliche Fragen, die sich durch die Wohnraumanpassung ergeben, müssen eigenverantwortlich geregelt werden.


  • Umzug in eine behindertengerechte Wohnung: Ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, wie etwa von einem Obergeschoss in eine Parterrewohnung, kann ebenfalls bezuschusst werden. Wenn Anpassungen in der neuen Wohnung erforderlich sind, können neben den Umzugskosten auch weitere Kosten für die Wohnumfeldverbesserung übernommen werden. Der Gesamtzuschuss für Umzug und Anpassungen darf jedoch 2.557 Euro nicht überschreiten.


  • Mehrkosten durch bauliche Anpassungen: Zuschüsse können auch Mehrkosten umfassen, die durch die Herstellung des neuen Wohnraums entstehen, wie z. B. der Einbau breiterer Türen oder einer bodengleichen Dusche. Diese Zuschüsse beziehen sich in der Regel auf Materialkosten, können aber auch Mehrkosten für Arbeitslöhne und Dienstleistungen beinhalten, wenn sie eindeutig auf die Wohnumfeldverbesserung zurückzuführen sind.


  • Weitere Aufwendungen: Zuschüsse können auch Aufwendungen wie nachgewiesene Fahrkosten und Verdienstausfälle umfassen, sofern diese durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte angefallen sind.

Mögliche Anpassungen für eine selbstständige Lebensführung zu Hause:

  • Ausstattungselemente: Veränderungen in der Wohnung, um sie pflegegerechter zu gestalten.
  • Aufzug: Anpassungen für Rollstuhlfahrer, wie z. B. ebenerdiger Zugang, größere Türen, Schalter in Greifhöhe und Haltestangen.
  • Briefkasten: Absenken des Briefkastens auf eine für Rollstuhlfahrer zugängliche Höhe.
  • Orientierungshilfen: Hinweise für sehbehinderte Menschen, z. B. ertastbare Hinweise für die Etagen.
  • Treppen: Installation von beidseitigen Handläufen, Markierungen zur Vermeidung von Stolperfallen oder Installation von Rampen und Treppenliften.
  • Türen, Türschwellen und Türanschläge: Erweiterung von Türen, Entfernung von Türschwellen oder Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb.

Hinweis: Anpassungen außerhalb des Eingangsbereichs oder Treppenhauses, wie die Schaffung eines behindertengerechten Parkplatzes oder die Pflasterung von Zugangswegen, werden von der Pflegekasse nicht bezuschusst.

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