Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Pflegeleistungen:

  • Pflegesachleistung: Pflegebedürftige, die in der häuslichen Umgebung von einem Pflegedienst betreut werden, erhalten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung Pflegesachleistungen.


  • Pflegegeld: Wenn die Pflegebedürftigen ihre Pflege durch Angehörige oder Nachbarn organisieren, können sie anstelle der Sachleistungen ein monatliches Pflegegeld erhalten. Zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege muss mindestens einmal halbjährlich eine Beratung durch eine professionelle Pflegekraft stattfinden – die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.


  • Kombinationsleistung: Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen, können anteilig Pflegegeld erhalten. Der Betrag richtet sich nach dem Verhältnis zwischen der maximalen Pflegesachleistung und der tatsächlich abgerechneten Summe.


  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson: Sollte die pflegende Person beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.


  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen: Für die häusliche Pflege können verschiedene Hilfsmittel oder technische Unterstützung notwendig sein, die von der Pflegekasse finanziert werden können.


  • Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung: Finanzielle Unterstützung für die Anpassung der Wohnung, um die Pflege zu erleichtern (z. B. Umbau eines Badezimmers), kann beantragt werden.


  • Tages- und Nachtpflege: Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit der teilstationären Pflege, in Form von Tages- oder Nachtpflege.


  • Kurzzeitpflege: Falls die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, kann eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten dafür für maximal vier Wochen im Jahr.


  • Leistungen bei vollstationärer Pflege: In bestimmten Fällen, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht, werden die pflegebedingten Kosten bei einer vollstationären Pflegeeinrichtung übernommen.


  • Leistungen in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen: Pflegebedürftige in speziellen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung können ebenfalls Leistungen zur Deckung ihres Pflegebedarfs erhalten.


  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson: Pflegepersonen, die Familienmitglieder betreuen, haben Anspruch auf soziale Absicherung wie z. B. Rentenversicherung.


  • Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegebedürftige, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.


  • Pflegekurse: Zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen werden Pflegekurse angeboten, die auf die Pflegebedürfnisse und Herausforderungen der häuslichen Pflege eingehen.

Die aktuellsten Informationen zu den Pflegeleistungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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