Was sind Pflegegrade?
Seit dem 1. Januar 2017 wurden die bisher geltenden Pflegestufen 1, 2 und 3 in die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt. Diese Änderung ist im § 140 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert. Die Pflegegrade dienen dazu, den individuellen Pflegebedarf von Menschen genauer zu bestimmen und die nötige Unterstützung besser zu gewährleisten. Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland wurde als jüngster Zweig der Sozialversicherung im Jahr 1995 eingeführt und bildet neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherungen.
Wissenswertes zu den Pflegegraden
Die Pflegegrade wurden eingeführt, um den Pflegebedarf in unterschiedlichen Situationen gerecht zu bewerten und Unterstützung maßgeschneidert anzubieten. Die Leistungen und Vergütungen für die Pflegegrade sind bundesweit einheitlich geregelt. Bei häuslicher Pflege durch professionelle Pflegedienste besteht Anspruch auf Sachleistungen, deren Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängig ist. Die aktuellsten Informationen und eine detaillierte Übersicht zu den Pflegegraden finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Pflegeleistungen der ambulanten Pflege
Ambulante Pflegedienste rechnen die Kosten der Pflegekräfte direkt mit der Pflegekasse ab. Die Pflegeeinrichtung hat die Pflicht, die Patienten im Voraus darüber zu informieren und den Leistungsumfang mit ihnen abzustimmen. So haben Pflegebedürftige und deren Angehörige die Möglichkeit, den Umfang des Leistungspakets selbst zu bestimmen. Sie können die Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl beauftragen, die notwendigen Leistungen zu erbringen.
Das Pflegegutachten
Um die Pflegebedürftigkeit und den erforderlichen Pflegeaufwand festzustellen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei knappschaftlich Versicherten den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses erfolgt im Rahmen eines zuvor angekündigten Hausbesuchs eines Gutachters, der die individuelle Pflegesituation genau bewertet.